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Förderungen bei Wärmepumpen, Erdwärme sowie Heizungssanierung

Übersicht
Förderungen bei Wärmepumpen, Erdwärme sowie Kesseltausch

Kesseltausch lohnt sich!

Ein Kesseltausch auf eine Wärmepumpe ist eine Investition, die sich mehrfach auszahlt:

  1. Bis zu 75 % der eingesetzten Energie stammt kostenlos aus der Umwelt. Dadurch sinken Heizkosten und der Verbrauch fossiler Energieträger deutlich.
  2. Mit einer Wärmepumpe können Sie sowohl effizient heizen, kühlen und Warmwasser erzeugen. 
  3. Der Austausch einer Öl- oder Gasheizung zählt zu den wirksamsten Klimaschutzmaßnahmen im Gebäude. Pro investiertem Euro lassen sich in der Regel deutlich mehr CO₂-Emissionen vermeiden als durch eine Dämmung oder einen Fenstertausch. Der Heizungstausch bringt den größten unmittelbaren Effekt.
  4. Mit dem Ausstieg aus fossilen Energieträgern machen Sie sich unabhängiger von steigenden CO₂-Kosten und zukünftigen Belastungen auf Öl und Gas. Gleichzeitig erhöhen Sie den Wert und die Zukunftssicherheit Ihrer Immobilie.

Förderungsliste Öffentliche Hand

Fördergeber Förderung Sektor Zur Förderstelle
Bund
Öko-Sonderausgabenpauschale  Betrieb / Privat 
Kesseltausch für Betriebe und Gemeinden Erneuerbare Wärmeerzeugung <100kW  Betrieb / Verein 
Wärmepumpen ≥100kW thermische Leistung  Betrieb / Vereine 
Energiesparmaßnahmen in Betrieben und Gemeinden  Betrieb / Vereine 
Gewerbliche Wärme- und Kälteversorgung  Betrieb / Verein 
Burgen­land
Sonderförderaktion Heizungstausch 2026  Privat 
Nachhaltige Technologien zur Ökoenergieerzeugung 2026  Privat 
Kärnten
Austausch fossiler Heizanlagen  Privat 
Nieder­österreich
Wohnbauförderung Eigenheim - Neubau von Eigenheim, Ersterwerb von Reihenhaus, Ersterwerb Wohnung im Geschoßwohnbau  Privat 
Wohnbauförderung Wohnungsbau  Privat / Betrieb / Gemeinde 
Ober­österreich
Heizkesseltausch  Privat 
Wärmepumpen < 100 kW thermische Leistung  Betrieb / Verein / usw. 
Wärmepumpen ≥100 kW thermische Leistung  Betrieb / Verein / usw. 
Energiesparen in Betrieben / Effiziente Energienutzung  Betriebe / Vereine / usw. 
Wärmepumpen für Gemeinden  Gemeinden 
Salz­burg
Erneuerbare Zentralheizungen  Privat / Landwirtschaft 
Ölkessel-raus-Bonus für Gemeindegebäude von e5-Gemeinden  Gemeinden 
Steier­mark
Tausch erneuerbarer Heizungssysteme  Privat 
Bonus - klimafreundliches Heizsystem  Privat 
Tirol
Wohnhaussanierungs - Bonus-klimafreundliches Heizsystem  Privat 
A: Förderung von Energiesparmaßnahmen und von erneuerbaren Energieträgern B: Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger  Betrieb 
Vorarl­berg
Heizungstausch 2026 - Förderung von Wärmepumpen in Wohnbauten (kombinierbar mit Bundesförderung Heizungstausch 2026)  Privat 
Diverse Gemeinde­förderungen  Privat 
Wien
Errichtung und Umstellung/Nachrüstung vorhandener Heizanlagen  Wohnbau 
Thermisch-energetische Sanierung  Privat 

Förderungsliste der Energieversorger

Fördergeber Förderung Sektor Zur Förderstelle
Burgenland Energie
Wärmepumpenförderung  Privat 
Energie AG
Wärmepumpen-Beratung  Privat 
Förderberatung  Privat 
Wärmepumpenförderung  Privat 
Illwerke
Wärmepumpenförderung  Privat 
KELAG AG
Wärmepumpen-Prämie  Privat 
Prämie für die Internetanbindung Ihrer Wärmepumpe  Privat 
Wärmepumpen-Bonus  Privat 
Prämie für die Warmwasser-Wärmepumpe  Privat 
Linz AG
Wärmepumpen-Bonus  Privat 
Salzburg
Strompreisdeckel bei Wärmepumpen Strom-Tarif  Privat 
TIWAG
Wärmepumpenförderung  Betrieb / Privat 
Brauchwasser-Wärmepumpe  Privat 

Alle Fragen & Antworten
Förderungen für Wärmepumpen & Heizungssanierung sowie Kesseltausch in Österreich 2026

Die Förderlandschaft für Wärmepumpen, Erdwärmepumpen, Kesseltausch und Heizungssanierung in Österreich 2026 gehört zu den attraktivsten in Europa. Durch staatliche Programme wie „Raus aus Öl und Gas“, „Sauber heizen für alle“ sowie zusätzliche Landesförderungen können HausbesitzerInnen erhebliche Kosten sparen.

In diesem umfassenden FAQ finden Sie wichtigen Antworten rund um Förderungen für den Heizungstausch, Kesseltausch und moderne Heizsysteme.

Welche Förderungen gibt es 2026 für Wärmepumpen in Österreich?

Im Jahr 2026 unterstützt die österreichische Bundesregierung weiterhin aktiv den Umstieg auf erneuerbare Energien. Besonders im Fokus stehen Wärmepumpen, da sie als nachhaltige und effiziente Heizlösung gelten.

Gefördert wird der Austausch alter fossiler Heizsysteme wie Öl- oder Gasheizungen durch moderne Wärmepumpen. Die Bundesförderung kann dabei bis zu 7.500 Euro betragen. Zusätzlich bieten die einzelnen Bundesländer eigene Förderprogramme an, wodurch sich die Gesamtförderung deutlich erhöht.

In vielen Fällen profitieren Antragsteller von einer Kombination aus:

  • Bundesförderung
  • Landesförderung
  • regionalen Zuschüssen
  • sowie Förderungen von Energieversorgern

Das macht die Investition in eine Wärmepumpe besonders attraktiv. In dieser Förder-Übersicht finden Sie einen Überblick über aktuelle Förderprogramme.

Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe 2026 wirklich?

Die tatsächliche Förderhöhe hängt von mehreren Faktoren ab, darunter:

  • Art der Wärmepumpe
  • Standort (Bundesland)
  • Energieeffizienz des Systems
  • Ausgangsheizung (welche fossile Heizung, zB Öl oder Gas soll ausgetauscht werden)

 Typische Förderbeträge sind:

  • Luft-Wasser-Wärmepumpe: bis 7.500 Euro
  • Bonus Tiefenbohrung beziehungsweise Brunnen (nur bei Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen): 5.000 Euro
  • Vereinzelt Zusatzförderungen in den Bundesländern  

In dieser Förder-Übersicht finden Sie einen Überblick über aktuelle Förderprogramme.

Gibt es spezielle Förderungen für Erdwärme in Österreich 2026?

Nein, auch Erdwärme/Sole-Wasser Wärmepumpen werden mit bis zu €7.500 gefördert. Darüber hinaus gibt es einen Bonus für Tiefenbohrung beziehungsweise Brunnen (nur bei Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen) mit 5.000 Euro.

In dieser Förder-Übersicht finden Sie einen Überblick über aktuelle Förderprogramme.

Gibt es eine 100 % Förderung für Heizungen in Österreich?

Ja, mit dem Förderprogramm „Sauber Heizen für Alle“ unterstützt der Staat einkommensschwache Haushalte besonders stark. Gefördert wird der Austausch von fossilen Heizungssystemen (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, Elektrospeicheröfen) durch klimafreundliche Alternativen wie z.B. Wärmepumpen.

Förderfähige Kosten bei der Umstellung auf eine Wärmepumpe sind:

  • Planungskosten, Wärmepumpe, Wärmequellenanlage (Tiefenbohrung, Erdkollektoren etc. inkl. Grabungsarbeiten)
  • Einbindung ins Heizungssystem, zentrale Heizungsregelung, Speicher, Boiler, Elektroinstallationen für die Heizung
  • Demontagekosten und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel- und Tankanlage
  • Heizlastberechnung

 Hier sind möglich:

  • Bis zu 100% Förderung bzw. je nach Heizungstechnologie gelten maximale Technologie-Förderungsbeträge
  • Einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss nach Projektumsetzung

Technologie                                                Gesamtförderung (Maximalbeträge)

Anschluss Fernwärme                                         28.469 Euro

Installation Pellet- oder Hackgutkessel                36.180 Euro

Installation Scheitholzkessel                              30.055 Euro

Installation Luft/Wasser Wärmepumpe               25.586 Euro

Installation Sole/Wasser bzw.
Wasser/Wasser Wärmepumpe                             37.550 Euro

Diese Förderung ist an Einkommensgrenzen gebunden und richtet sich gezielt an Haushalte mit geringem Einkommen. Hier finden Sie Informationen, Förderkriterien und Fördersummen zur Förderaktion Sauber heizen für alle.

Was versteht man unter der Kesseltausch Förderung?

Die sogenannte Kesseltausch Förderung ist ein zentraler Bestandteil der österreichischen Klimapolitik. Sie richtet sich an Haushalte, die ihre alte fossile Heizung ersetzen möchten. Gefördert wird der Austausch von Ölheizungen, Gasheizungen und Kohleheizungen durch moderne, klimafreundliche Alternativen wie:

  • Wärmepumpen
  • Biomasseheizungen (z.B. Pellets)
  • Fernwärmeanschlüsse

Das Ziel ist klar: der Ausstieg aus fossilen Energieträgern hin zu leistbarer Wärmeversorgung, Klimaschutz und Unabhängigkeit.

Wer hat Anspruch auf eine Förderung für den Heizungstausch?

Förderberechtigt sind in Österreich verschiedene Personengruppen, insbesondere:

  • Privatpersonen im Ein-/Zweifamilienhaus oder im Reihenhaus
  • Im mehrgeschossigen Wohnbau oder Reihenhausanlage:
    • Zentralheizung für das Gesamtobjekt
      • EigentümerInnen oder Nutzungsberechtigte laut Grundbuch
      • Gebäude mit mindestens 3 Wohneinheiten und flächenmäßig überwiegender Wohnnutzung
    • Zentralisierung einer Einzelwohnung im mehrgeschossigen Wohnbau
      • EigentümerInnen oder Nutzungsberechtigte laut Grundbuch von Wohnungen in Gebäuden mit mindestens 3 Wohneinheiten

In dieser Förder-Übersicht finden Sie einen Überblick über aktuelle Förderprogramme.

Kann man mehrere Förderungen gleichzeitig nutzen?

Ja, es können sowohl Bundes- als auch Landesförderungen und fallweise auch Förderungen einzelner Gemeinden in Anspruch genommen werden. Die Vorgaben des jeweiligen Fördergebers sind allerdings zu beachten.

In dieser Förder-Übersicht finden Sie einen Überblick über aktuelle Förderprogramme.

Wie hoch sind die Kosten für eine Wärmepumpe in Österreich 2026?

Die Kosten für eine Wärmepumpe variieren stark je nach System, Gebäude und Installationsaufwand. Typische Preisbereiche sind:

  • Luft-Wärmepumpe: etwa 15.000 bis 30.000 Euro
  • Erdwärme (Sole-Wärmepumpe): etwa 20.000 bis 40.000 Euro

Durch Förderungen können diese Kosten jedoch reduziert werden. Sprechen Sie zeitgerecht mit Ihrem Installationspartner und finden Sie Ihren Profi in Ihrer Nähe.

Wie viel Zeit müssen Sie für die Einreichung eines Online-Förderungsansuchens einplanen?

  • Planen Sie vor Ablauf der Einreichfrist, binnen welcher Sie ein Förderungsansuchen stellen können, genügend Zeit ein.
  • Für eine FinanzOnline-Kennung müssen Sie sich einen Termin im Finanzamt geben lassen.
  • Darüber hinaus ist zu empfehlen, sämtliche Unterlagen, die für die Einreichung des Online-Förderungsansuchens benötigt werden, vorab zusammenzutragen.
  • Beachten Sie, dass nach Ablauf der Einreichfrist das Online-Förderungsansuchen nicht mehr abgeschickt werden kann, auch wenn es bereits ausgefüllt ist.

Was ist der Sanierungsbonus 2026?

Die Sanierungsoffensive 2026 in Österreich stellt bis 2030 jährlich 360 Millionen Euro (insgesamt 1,8 Mrd. €) für thermische Sanierungen und Heizkesseltausch bereit.

Gefördert werden bis zu 30 % der Kosten, mit Zuschüssen von bis zu 20.000 € (klimaaktiv Standard) bzw. 15.000 € (guter Standard) bei umfassenden Sanierungen. Anträge sind seit November 2025 auf sanierungsoffensive.gv.at möglich.

Wie viel Zeit müssen Sie für die Einreichung eines Online-Förderungsansuchens einplanen?

Die Einreichung für die Förderungsaktion „Kesseltausch“ für Private verläuft in zwei Schritten mit Registrierung und anschließender Antragstellung.

Schritt 1:

Die Registrierung mit Ihrem geplanten beziehungsweise bereits umgesetzten Projekt erfolgt ausschließlich online unter www.sanierungsoffensive.gv.at. Registrierungen können ab 24.11.2025 so lange durchgeführt werden, wie Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31.12.2026. Die Registrierung kann nur mittels aktiver ID Austria oder hochgeladener Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises der registrierten Person abgeschlossen werden.

Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie eine Registrierungsbestätigung per E-Mail mit Ihren Zugangsdaten zur Online-Plattform für die Antragstellung. Das Förderungsbudget ist nun 9 Monate für Sie reserviert.

Schritt 2:

Die Antragstellung muss innerhalb von 9 Monaten nach der Registrierung erfolgen und kann ebenfalls ausschließlich online durchgeführt werden. Den Zugang zur Online-Plattform finden Sie in der Registrierungsbestätigung. Bitte beachten Sie, dass die Heizung zu diesem Zeitpunkt fertig installiert und abgerechnet sein muss. Gefördert werden Lieferungen und Leistungen, die ab 03.10.2025 erbracht wurden.

Nähere Informationen zum Einreichverfahren sowie Empfehlungen zum Ablauf der Förderungseinreichung finden Sie im Dokument „Ihr Weg zur Förderung – Einreichverfahren und Ablauf“.

 

Was ist bei der Registrierung und Antragstellung zu beachten?

  • Die Registrierung hat Angaben zu der Maßnahme und den dafür veranschlagten Kosten zu enthalten. Diese
    müssen unter Berücksichtigung des Dokuments „Förderungsfähige Kosten“ eingetragen werden.
  • Anträge, bei denen Leistungen vor dem 03.10.2025 liegen, können nicht gefördert werden. Beantragte
    Leistungen sind durch Rechnungen zu belegen.
  • Die Antragstellung, nach Umsetzung der Maßnahme, muss innerhalb von 9 Monaten nach der Registrierung
    durchgeführt werden. Rechnungen müssen auf die antragstellende Person ausgestellt und von dieser bezahlt
    worden sein.
  • Nach Abschluss der Antragstellung werden die Unterlagen von der KPC geprüft. Sollten alle Unterlagen den
    Förderungskriterien entsprechen, wird die beantragte Maßnahme dem zuständigen Ministerium zur
    Genehmigung vorgelegt. Nach der Genehmigung erhält die antragstellende Person eine Verständigung per E-
    Mail über die Auszahlung der Förderungsmittel.
  • Die bautechnischen Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes sind jedenfalls einzuhalten.

Nützliche Informationen

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