Antragsarten & Gültigkeit
Die maximale Gültigkeitsdauer eines EHPA-Gütesiegel ist 3 Jahre. Ein neues Gütesiegel kann auch auf Basis eines bereits bestehenden Gütesiegels ausgestellt oder verlängert werden. Für die verschiedenen Situationen und Anforderungen stehen unterschiedliche Antragsarten zur Verfügung:
- Erstantrag: Das Wärmepumpe-Produkt wird erstmals zertifiziert. Es entsteht ein sogenanntes „Elterngütesiegel“.
- Übertragung: Sollen bereits zertifizierte Wärmepumpen-Produkte von einem anderen Unternehmen und/oder in einem anderen Land, und/oder anderem Produktnamen vertrieben werden, kann das Elterngütesiegel übertragen werden. Die Gültigkeitsdauer und der Modellumfang sind an das Elterngütesiegel gekoppelt.
- Verlängerung: Durch eine Verlängerung erhält das Gütesiegel weitere drei Jahre Gültigkeit. Ab der 3. Verlängerung ist eine detailliertere Überprüfung "Technical-Assessment" erforderlich. Ein übertragenes Gütesiegels kann nur dann verlängert werden, wenn auch das Elterngütesiegel verlängert wird.
- Erweiterung: Soll eine zertifizierte Modellreihe erweitert werden, können mit dem Erweiterungsantrag ein oder mehrere Modelle hinzugefügt werden.
- Änderung: Sämtliche Änderungen an einem Wärmepumpen-Produkt oder am Namen bedürfen einer Änderung im Gütesiegel.
Wichtig zu wissen
• Das Gütesiegel ist für drei Jahre ab Datum der Zertifizierung gültig. Um die Gültigkeit aufrecht zu erhalten, muss zeitgerecht vor Ablauf eine Verlängerung, unter Berücksichtigung der aktuellen Regularien (EHPA-Regularien), beantragt werden.
• Mit dem Abschluss dieses Zertifizierungsprozesses und der Eintragung in die Gütesiegeldatenbank sind die Qualitätsanforderungen und die Basis der Förderfähigkeit für viele Bundes- und Landesförderungen gegeben.
• Weitere Details und Informationen zu den unterschiedlichen Anträgen und den entsprechenden Anforderungen finden Sie in der Anforderungsliste.