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Kesseltausch & Öko-Sonderausgabenpauschale

Neue Bundesförderung für Kesseltausch
& Öko-Sonderausgabenpauschale

Seit 24.11.2025 ist eine Registrierung für die neue Bundesförderung für den Kesseltausch möglich. Die neue Förderung richtet sich an Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser sowie mehrgeschossige Wohnbauten. Gefördert wird der Austausch fossiler Heizungen – also Öl, Gas, Kohle oder Stromdirektheizungen – durch klimafreundliche Alternativen. Die Förderhöhe beträgt maximal 30 Prozent der förderfähigen Kosten.

Neuer Registrierungsprozess

Mit dem Start der Registrierung hat sich auch der Antragsprozess verändert. Bereits bei der Registrierung muss ein Energieberatungsprotokoll hochgeladen werden, weshalb eine rechtzeitige Energieberatung nun Voraussetzung für die Förderung ist. Zudem erfolgt die Identitätsbestätigung über ID Austria oder entsprechende Dokumente. Die Antragstellung selbst erfolgt wie gewohnt über die KPC. Eine rechtzeitige Vorbereitung wird empfohlen, da Fördermittel rasch ausgeschöpft sein können. Landesförderungen bleiben weiterhin kombinierbar und sollten im individuellen Projekt unbedingt berücksichtigt werden.

Öko-Sonderausgabenpauschale - Steuerliche Förderung der Energieeffizienz von Gebäuden

Ausgaben für den Austausch eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem („Heizkesseltausch“) können steuerlich als Sonderausgaben im Wege eines „Öko-Sonderausgabenpauschales“ berücksichtigt werden (§ 18 Abs. 1 Z 10 EStG 1988).

Mit folgenden Link gelangen Sie direkt zu den Förderungen sowie weiteren interessanten Informationen:

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