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Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz:
Das ändert sich für HaushaltskundInnen

Wichtig vorweg

Das ElWG ist weder ein spezifisches Wärmepumpengesetz noch explizit gegen Wärmepumpen gerichtet. Es schafft jedoch einen neuen Ordnungsrahmen, der für elektrisch betriebene Heizsysteme – und damit für Wärmepumpen – wesentliche Chancen, aber auch reale Risiken enthält. Entscheidend wird die künftige Ausgestaltung der Netzentgelt-Verordnungen durch die E-Control sein.

Chancen und Vorteile für Wärmepumpen

Das ElWG folgt einer Systemlogik, in die Wärmepumpen grundsätzlich gut passen: hohe Effizienz, lange Laufzeiten und – bei korrekter Auslegung – vergleichsweise geringe Spitzenleistungen.

  • Der flexible Netzzugang ersetzt in Engpassgebieten eine Anschlussverweigerung durch zeitlich begrenzte Leistungsbeschränkungen. Das erhält die Anschlussfähigkeit von Wärmepumpen auch in angespannten Netzsituationen.
  • Die stärkere Digitalisierung und Smart-Meter-Nutzung ermöglicht erstmals eine realitätsnahe Abbildung von Wärmepumpen-Lastprofilen anstelle pauschaler Annahmen.
  • Leistungs- und zeitvariable Tarife eröffnen bei intelligenter Regelung, PV-Kopplung und Speichern echte Kostensenkungspotenziale für Wärmepumpenbetreiber.
  • Es gibt keine explizite Leistungsgrenze oder Sonderabgabe für Wärmepumpen als Verbraucher (anders als bei Einspeisern mit dem neuen Infrastrukturbeitrag).

Risiken und Nachteile aus Sicht der Wärmepumpen

Gleichzeitig bringt das neue System auch relevante Risiken mit sich:

  • Die geplante stärkere Leistungsbepreisung trifft auch Wärmepumpen: Einzelne seltene Leistungsspitzen (z. B. Frost, Warmwasserbereitung, gleichzeitiger Haushalts- oder E-Auto-Betrieb) können künftig die Netzentgelte eines gesamten Monats erhöhen.
  • Das Modell „monatliches Leistungsmaximum“ birgt das Risiko hoher Kosten ohne entsprechende Lenkungswirkung – insbesondere für Bestandsanlagen ohne Optimierungsoptionen.
  • Trotz der klimapolitischen Zielsetzung gibt es keine explizite Schutz- oder Sonderregelung für Wärmepumpen. Damit besteht die Gefahr, dass elektrisch betriebene Heizsysteme gegenüber anderen Systemen benachteiligt werden.
  • Die konkrete Kostenwirkung ist derzeit noch nicht kalkulierbar, da sie maßgeblich von künftigen E-Control-Verordnungen abhängt. Das schafft Unsicherheit für Investitionsentscheidungen.
  • Sozial schwächere Haushalte mit Wärmepumpe könnten überproportional betroffen sein, wenn keine gezielte Abfederung oder differenzierte Ausgestaltung erfolgt.

Gesamtbewertung

Das ElWG eröffnet für Wärmepumpen grundsätzlich sinnvolle systemische Chancen, birgt jedoch nicht zu unterschätzende Risiken. Entscheidend wird sein, ob die leistungsorientierten Netzentgelte zu „grob“, zu wenig differenziert oder ohne Rücksicht auf die spezifischen Eigenschaften von Wärmepumpen, umgesetzt werden.

Die kommenden Verordnungen zu Netzentgelten, Tarifen und Leistungsdefinitionen werden darüber entscheiden, ob Wärmepumpen als systemdienliche Schlüsseltechnologie gestärkt – oder unbeabsichtigt belastet werden.

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