COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen - auch für Wärmepumpen und PV!

COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen - auch für Wärmepumpen und PV!

Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich hat die Bundesregierung eine Investitionsprämie für Unternehmen in der Gesamthöhe von EUR 1 Milliarde beschlossen. Der Einbau einer hocheffizienten Wärmepumpe oder einer PV-Anlage zählen auch zu den förderfähigen Maßnahmen.

Art der Förderung

  • Steuerfreier, nicht rückzahlbarer Zuschuss ausschließlich für Unternehmen

Höhe der Förderung

  • 7 % der förderfähigen Investitionen und
  • 14 % bei Investitionen im Bereich Ökologisierung (auch Wärmepumpen), Digitalisierung und Gesundheit
  • Untergrenze: EUR 5.000,- ohne USt. (Bei dieser Untergrenze handelt es sich um die Summe aller Investitionen pro Förderungsantrag, es können somit kleinere Investitionen z.B. auch Geringwertige Wirtschaftsgüter zu einem Antrag zusammengerechnet werden. Der Förderungsantrag muss sich zumindest auf einen zusammengerechneten Gesamtbetrag von EUR 5.000,- belaufen.)
  • Obergrenze: EUR 50 Mio. ohne USt. (d.h. wenn die Investitionen größer sind, wird maximal ein Betrag von EUR 50 Mio. ohne USt. als Berechnungsgrundlage herangezogen).

Förderbare Kosten

  • Materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen,
  • die zwischen dem 01.09.2020 und 28.02.2021 bei der aws beantragt werden und spätestens bis zum 28.02.2022 umgesetzt werden.
  • Es muss mit der Investition vor dem 01.03.2021 begonnen worden sein, wobei als  Beginn die folgenden Maßnahmen gelten: Bestellungen, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen, Abschluss eines Kaufvertrags oder der Baubeginn der förderungsfähigen Investitionen. Vor dem 01. August 2020 darf jedoch keine erste Maßnahme gesetzt werden.

Anträge können ab 1. September 2020 bis 28. Februar 2021 über den aws Fördermanager elektronisch eingebracht werden https://foerdermanager.aws.at.

Bei der Förderung von Wärmepumpen wird in der Höhe (7 oder 14 %) und in Leistungsklassen (kleiner und größer 100 kWtherm) unterschieden. Elektrische Wärmepumpen haben dabei einen Förderungssatz von 14 %. Bei den Anlagen kleiner 100 kW wird explizit auf die Liste der förderfähigen Wärmepumpen der KPC (Raus-aus-Öl-Boni bzw. Sanierungscheck) verwiesen. Eine Liste der jedenfalls förderungsfähigen Wärmepumpen finden sie unter: https://www.umweltfoerderung.at/fileadmin/user_upload/media/umweltfoerderung/Uebergeordnete_Dokumente/UEbersicht_Waermepumpen_EHPA.pdf

Förderungsfähige Photovoltaik- und Speicheranlagen:
Gefördert werden netzgekoppelte Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden mit oder ohne Stromspeicher (Betriebsgebäude) oder Freiflächen. Weiters die Nachrüstung von Stromspeichern (ausgenommen Bleispeicher) bei bestehenden PV-Anlagen.

 Weitere Informationen zu COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen finden Sie auf der Website des Austria Wirtschaftsservice unter: https://www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/

 

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