Anhebung der Basisförderung und Abschreibemöglichkeit für den Heizkesseltausch

Anhebung der Basisförderung und Abschreibemöglichkeit für den Heizkesseltausch

Um allen Menschen in Österreich das saubere Heizen und die thermische Sanierung von Gebäuden zu ermöglichen, hat das Klimaschutzministerium (BMK) ein Rekordbudget von 1,9 Milliarden Euro an Förderungen bis 2025 gesichert. Für die thermische Sanierung von Gebäuden sowie für den Austausch von fossilen Heizungssystemen durch klimafreundliche Heizungssysteme können ab der Veranlagung 2022 pauschale Sonderausgaben berücksichtigt werden.

Pro Heizkesseltausch wird die bisherige Bundesförderung von bisher max. 5.000 Euro auf bis zu max. 7.500 Euro angehoben. Die Basisförderung läuft damit in gewohnter Weise weiter und wird um die Förderung für einkommensschwache Haushalte ergänzt. Einen Überblick über weitere Förderungen finden Sie unter https://www.waermepumpe-austria.at/foerderungen

Ökologische Steuerreform 2022: Heizkesseltausch und thermische Sanierung sind Sonderausgaben

Für die thermische Sanierung von Gebäuden sowie für den Austausch von fossilen Heizungssystemen durch klimafreundliche Heizungssysteme können ab der Veranlagung 2022 pauschale Sonderausgaben berücksichtigt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Maßnahmen vom Bund im Rahmen des Umweltförderungsgesetzes gefördert werden, die Datenübermittlung gemäß Transparenzdatenbankgesetz erfolgt und die Ausgaben abzüglich erhaltener Förderung größer als EUR 4.000 bei thermischer Sanierung bzw. EUR 2.000 bei Austausch des Heizungssystems sind.

Der anzusetzende Pauschalbetrag beträgt EUR 800 für thermische Sanierungen und EUR 400 für den Austausch von Heizungssystemen und kann für 5 Jahre in der Steuererklärung/Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt werden.

Sollten weitere geförderte Maßnahmen umgesetzt werden, für die ein pauschaler Abzug von Sonderausgaben zusteht, dann verlängert sich der Zeitraum auf 10 Jahre, wobei sich der Pauschalsatz ab dem 6. Jahr nach der weiteren getätigten Maßnahme richtet.

Sonderausgaben können angesetzt werden für Maßnahmen, für die nach dem 31.3.2022 ein Antrag auf Förderung gestellt wurde und für die die Förderung nach dem 30.6.2022 ausbezahlt wurde.

Zusammengefasst:

  • Voraussetzung ist die Förderung der Maßnahmen durch den Bund nach dem Umweltförderungsgesetz (www.kesseltausch.at bzw. www.sauber-heizen.at), wobei die Auszahlung der Förderung erst nach dem 30. Juni 2022 erfolgen darf.
  • Die Kosten der Maßnahmen müssen - abzüglich aller Förderungen - bei thermischer Sanierung € 4.000,-- und beim Heizkesseltausch € 2.000,-- übersteigen.
  • Die Ausgaben können über 5 Jahre verteilt mit 800,-- €/Jahr (thermische Sanierung) bzw. 400,-- €/Jahr (Heizkesseltausch) abgesetzt / steuermindernd geltend gemacht werden.

 

Weitere Informationen: Ökologische Steuerreform 2022: Heizkesseltausch und thermische Sanierung sind Sonderausgaben, klimaaktiv

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