Aktuelle Förderungen

Neuigkeiten rund um Förderungen

Änderungen bei bestehenden Förderungen

Bei nachfolgenden Förderungen:

  • „Raus aus Öl und Gas für Private 2022 mehrgeschoßiger Wohnbau“
  • Neubau, Umstellung oder Erneuerung von WP <100kW
  • Wärmepumpen ≥100kW thermische Leistung
  • Energiesparen in Betrieben
  • Energiezentralen zur innerbetrieblichen Wärme- und Kältebereitstellung für Betriebe
  • Innovative Nahwärmenetze

wurden die Förderbeträge erhöht. Auf der Verbandswebsite im Bereich Förderungen finden Sie alle Informationen dazu.

 

Neu: „Raus aus Öl und Gas" für Betriebe und Vereine

Im Rahmen des neuen Förderungsbereiches „Raus aus Öl und Gas – erneuerbare Prozessenergie für Betriebe“ soll ein Anreiz für Betriebe geschaffen werden, bestehende fossile Produktionsanlagen oder -prozesse auf erneuerbare Energieträger umzurüsten.

Gefördert wird die Umstellung bzw. Umrüstung von bestehenden Produktionsanlagen und -prozessen auf erneuerbare Energieträger (inkl. Ökostrom) bzw. die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie in bestehenden Anlagen. Die Förderung umfasst Investitionen zur Umstellung bzw. Umrüstung betriebseigener Produktionsanlagen bzw. Prozesse mit dem Ziel des (erhöhten) Einsatzes erneuerbarer anstelle von Erdgas oder fossilem Heizöl.

Weitere Informationen

 

 

Neuer Förderzuschlag für "Raus aus Gas"

Der Bund fördert die Umstellung von fossil betriebener Raumheizung auf klimafreundliche Alternativen im privaten Wohnbau mit 7.500 Euro. Anträge seit 4.4.2022 können zusätzlich den Solarbonus in Anspruch nehmen. Ab 12.09.2022 wird vorübergehend für den Ersatz von Gasheizungen noch mehr Förderung gewährt.

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Neu: Förderung zur Reduktion von Treibhausgasemissionen in der energieintensiven Industrie

Das im Juli gestartete Programm „Transformation der Wirtschaft“ richtet sich an Unternehmen aus der produzierenden Wirtschaft, inklusive jener im Anwendungsbereich des EU-Emissionshandelssystems.

In der ersten Ausschreibung (Einreichfrist: 21.10.2022, Budget 35 Mio. Euro) werden ausschließlich Investitionen in Maßnahmen zur Umstellung auf erneuerbare Energien zur dauerhaften Reduktion von THG-Emissionen in der energieintensiven Industrie gefördert. NICHT Gegenstand dieser ersten Ausschreibungsrunde sind Projekte mit Schwerpunkt in den Bereichen Energieeinsparung in industriellen Prozessen, THG-neutrale bzw. -arme Produktionsverfahren, Bioökonomie, Kreislauf-wirtschaft oder Nah- und Fernwärmeversorgung.

Jedes eingereichte Projekt muss mindestens Investitionskosten von 2,5 Mio. Euro aufweisen, die maximale Förderhöhe beträgt 10 Mio. Euro. Die Betriebsstandorte bzw. Anlagen müssen sich in Österreich befinden, zudem müssen die Projekte ein bestimmtes Niveau an Emissionsreduktionen erzielen und bis Ende März 2025 fertiggestellt werden. Zur Anwendung kommt ein neues Ausschreibungsverfahren: Maßgeblich für die Reihung der Projekte ist die Höhe der beantragten Förderung pro Tonne durch die Maßnahme eingesparter THG-Emissionen (CO2 -Äquivalent).

Bei der zweiten Ausschreibung (voraussichtlich Q1/2023) werden sowohl Maßnahmen, die zu einem Einsatz oder zum Umstieg auf erneuerbare Energieträger als auch Maßnahmen, die zu einem effizienten Einsatz von Energie oder zu einer sonstigen größtmöglichen Verminderung von THG-Emissionen führen, zulässig sein. Je nach Mittelverfügbarkeit ist eine dritte Ausschreibung im Q3/2023 möglich. Das Gesamtbudget des Programms „Transformation der Wirtschaft“ beträgt 100 Mio. Euro, die im Rahmen von „NextGenerationEU“ zur Verfügung gestellt werden.

Programmseite der KPC

 

Neuer UFI-Förderbereich: Erneuerbare Prozessenergie für Betriebe

Zur Verminderung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern fördert diese seit Juli neue Schiene:

  • Investitionen zur Umstellung von Produktionsanlagen und -prozessen von fossiler Prozessenergie auf die Nutzung erneuerbarer Energieträger inkl. Ökostrom
  • Die Umstellung von fossilen Prozesswärme- bzw. Dampferzeugern auf Ökostrom unter bestimmten Voraussetzungen
  • Investitionen zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie in bestehenden Produktionsanlagen und Produktionsprozessen

Die Förderung beträgt 45 % der Investitionsmehrkosten und kann für Klein- und Kleinstunternehmen um 20 % sowie für mittlere Unternehmen um 10 % erhöht werden. Die Anwendung dieser Zuschläge ist für Förderungsanträge möglich, die bis zum 30.9.2023 einlangen.

Weitere Infos: Erneuerbare Prozessenergie

 

Verbesserungen bei UFI-Förderungen

Auch in bestehenden Bereichen der Umweltförderung im Inland wurden Anpassungen vorgenommen, z.B.:

  • Der Fördersatz wurde erhöht für Unternehmen, die ihre fossile Heizung auf klimafreundliche Wärmeversorgung tauschen. Künftig wird der Umstieg bei Anlagen unter 50 KW mit bis zu 7.500 Euro und bei größeren Wärmeversorgungsanlagen bis zu 12.000 Euro gefördert. Die umwelteffektbezogene Förderobergrenze, der so genannte CO2-Deckel, wird von bisher 60 auf 75 Euro pro jährlich vermiedener Tonne CO2 angehoben.
  • Für Projekte in Bereichen wie Abwärme-Auskopplung und Verteilnetze, Nahwärmeversorgung mit Erneuerbaren, Innovative Nahwärmenetze, klimafreundliche Fernwärme- und Fernkältenetze oder Geothermie-Anlagen wurde die Förderobergrenze angehoben: von 4,5 auf 6 Millionen Euro pro Projekt. Damit werden auch umfassendere Projekte leichter möglich.
  • Für den Umgang mit Kostensteigerungen während der Antragsphase und während der Projektlaufzeit, die derzeit von Projektumsetzern oft kaum verhindert werden können, wurden Regeln definiert.

Weitere Infos zu Neuerungen: Website zum Expert:Innentag Umweltförderungen 2022

 

 

Geförderte Beratungen für Betriebe zu Energie- und Umweltthemen

Einen Ansturm verzeichnen aktuell viele der bewährten Beratungsangebote in den Programmen der Bundesländer, des BMK und der Wirtschaftskammern. Sie haben schon vielen Unternehmen zu Kostenreduktionen und mehr Nachhaltigkeit verholfen.

Weitere Infos 

 

 

Verlängert: Zuschuss-Förderung für Energiemanagementsysteme in KMU

Dass die Zeiten günstiger Energiepreise rasch zurückkommen, ist derzeit nicht absehbar. Die Verlängerung dieser Förderschiene ist daher eine gute Nachricht.

Bis zu 50.000 € Zuschuss bringt sie kleinen und mittleren Betrieben für externe Beratungen, Schulungen oder die Anschaffung von Energiemonitoring-Tools im Zusammenhang mit der Einführung eines Energiemanagement-Systems. Auch eine Zertifizierung wird gefördert, ist aber nicht verpflichtend.

Vom Hotel bis zur Holzverarbeitung: Unterschiedliche Firmen haben die vom Klimaschutzministerium bereitgestellten Mittel schon produktiv genutzt, um Kosten zu senken, Prozesse zu verbessern und selbst erzeugten erneuerbaren Strom optimal zu nutzen.

Anträge können bis 30.06.2025 gestellt werden, bzw. bis zur Ausschöpfung des Budgets.

Webseite der Förderstelle aws Austria Wirtschaftsservice

Infos & Broschüre auf der Webseite des EIW

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